Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt. Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma fallen dagegen in den Bereich der Podologie.
Eine medizinische Fußpflege kann bei verschiedenen Erkrankungen des Fußes sinnvoll sein. Besonders wichtig ist sie für Menschen mit Diabetes mellitus: Ein Diabetes kann Nerven und Blutgefäße schädigen, sodass es am Fuß zu schlecht heilenden Wunden und Geschwüren kommt und Gewebe abstirbt. Dies wird „diabetisches Fußsyndrom“ genannt. Wenn es nicht rechtzeitig und ausreichend behandelt wird, kann manchmal sogar eine Amputation nötig sein.
Zu ähnlichen Fußbeschwerden können auch andere Erkrankungen führen, etwa Nervenschäden oder chronische Rückenmarksverletzungen. Wer seine Füße nicht mehr richtig spürt, weil Nerven geschädigt sind, kann ebenfalls leicht Druckstellen, Hornhautwucherungen und Wunden entwickeln.
Eine podologische Behandlung kann helfen, solche Folgen zu vermeiden. Sie kommt auch bei weiteren Beschwerden am Fuß in Betracht. Dazu gehören unter anderem
eine krankhaft verdickte Hornhaut und Hühneraugen,
Erkrankungen der Fußnägel wie Verdickungen und Nagelverlust.
eingewachsene Nägel und
Fehlstellungen der Zehen.
Eine medizinische Fußpflege kann auch hilfreich sein, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist und man seine Füße deshalb nur schwer selbst pflegen kann.
Bei podologischen Behandlungen werden unter anderem Fußhaut und Nägel bearbeitet oder Hilfsmittel angelegt. Beispiele dafür sind etwa:
Bei der Behandlung werden Instrumente wie Skalpelle, Zangen, Fräser und Schleifer eingesetzt, aber auch Salben, Tinkturen und Desinfektionsmittel.
Podologinnen und Podologen können zudem beim Umgang mit Fußproblemen im Alltag beraten, zum Beispiel bei Fragen wie: Worauf sollte ich bei der Wahl der Schuhe achten? Was ist bei der regelmäßigen Fußpflege zu Hause wichtig?
Die podologische Behandlung von Fußschäden, die durch Diabetes mellitus, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen verursacht wurden, wird bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Podologinnen und Podologen bieten aber auch Behandlungen an, die vollständig selbst gezahlt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Nagelkorrekturspangen.
Für eine ambulante Behandlung in einer podologischen Praxis oder Fußambulanz ist ein ärztliches Rezept erforderlich. Ein erstes Rezept beinhaltet bis zu drei Behandlungen, die man im Abstand von 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei einem Folgerezept können es dann bis zu sechs Behandlungen sein.